Dienstunfähigkeit

Wenn der Dienst endet,
bevor Sie es wollten.

Jeder Fünfte kann seinen Beruf im Laufe des Lebens aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen – gerade dann, wenn der Staat noch nicht einspringt.

81 %

Unfälle in Freizeit

jeder 5.

wird berufsunfähig

weltweit

geschützt

81 % aller Unfälle passieren in der Freizeit – dort, wo kein Dienstherr für Sie einsteht.

Die Versorgungslücke

Der Status entscheidet über
Ihre Absicherung

Nicht jeder Beamte ist automatisch geschützt. Diese drei Situationen zeigen, warum die private Vorsorge so wichtig ist.

Beamte auf Widerruf

Anwärter und Referendare haben bei Dienstunfähigkeit anfangs keinen Anspruch auf staatliche Versorgung. Ohne private Absicherung droht der Absturz ins Nichts.

Beamte auf Probe

Auch in der Probezeit besteht in der Regel keine gesetzliche Mindestversorgung bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit.

Beamte auf Lebenszeit

Erst nach fünf Dienstjahren greift eine Basis-Absicherung. Diese ersetzt oft aber nur einen Teil des gewohnten Einkommens.

Leistungen

Ein Schutz, der im Ernstfall
wirklich greift

Die DBV bietet spezielle Tarife für Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr sowie günstige Einstiegsprämien für Beamtenanwärter.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Wird der Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzen, leistet der Versicherer – ohne eigene medizinische Nachprüfung, schnell und unkompliziert.

Keine abstrakte Verweisung

Sie werden nicht auf einen unzumutbaren anderen Beruf verwiesen. Ihre erreichte Lebensstellung bleibt geschützt.

Monatliche Rente

Sie erhalten eine feste monatliche Zahlung, die Ihren Lebensstandard absichert – solange die Dienstunfähigkeit besteht.

Nachversicherungsgarantie

Bei Verbeamtung, Gehaltssprung oder Familiengründung erhöhen Sie den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Weltweiter Schutz

Ihr Versicherungsschutz gilt rund um den Globus – im Urlaub genauso wie im Auslandssemester.

AU-Klausel & Infektionsschutz

Arbeitsunfähigkeitsklausel und Infektionsschutz (z. B. Tätigkeitsverbot) sind ohne Mehrbeitrag enthalten.

Kennen Sie Ihre Versorgungslücke?

Wir prüfen gemeinsam, ab wann und in welcher Höhe der Staat für Sie einsteht – und wie Sie die Lücke sinnvoll schließen.

+49 (0)251 / 1 33 75 71