Wenn der Dienst endet,
bevor Sie es wollten.
Jeder Fünfte kann seinen Beruf im Laufe des Lebens aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen – gerade dann, wenn der Staat noch nicht einspringt.
81 %
Unfälle in Freizeit
jeder 5.
wird berufsunfähig
weltweit
geschützt
81 % aller Unfälle passieren in der Freizeit – dort, wo kein Dienstherr für Sie einsteht.
Der Status entscheidet über
Ihre Absicherung
Nicht jeder Beamte ist automatisch geschützt. Diese drei Situationen zeigen, warum die private Vorsorge so wichtig ist.
Anwärter und Referendare haben bei Dienstunfähigkeit anfangs keinen Anspruch auf staatliche Versorgung. Ohne private Absicherung droht der Absturz ins Nichts.
Auch in der Probezeit besteht in der Regel keine gesetzliche Mindestversorgung bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit.
Erst nach fünf Dienstjahren greift eine Basis-Absicherung. Diese ersetzt oft aber nur einen Teil des gewohnten Einkommens.
Ein Schutz, der im Ernstfall
wirklich greift
Die DBV bietet spezielle Tarife für Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr sowie günstige Einstiegsprämien für Beamtenanwärter.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Wird der Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzen, leistet der Versicherer – ohne eigene medizinische Nachprüfung, schnell und unkompliziert.
Keine abstrakte Verweisung
Sie werden nicht auf einen unzumutbaren anderen Beruf verwiesen. Ihre erreichte Lebensstellung bleibt geschützt.
Monatliche Rente
Sie erhalten eine feste monatliche Zahlung, die Ihren Lebensstandard absichert – solange die Dienstunfähigkeit besteht.
Nachversicherungsgarantie
Bei Verbeamtung, Gehaltssprung oder Familiengründung erhöhen Sie den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Weltweiter Schutz
Ihr Versicherungsschutz gilt rund um den Globus – im Urlaub genauso wie im Auslandssemester.
AU-Klausel & Infektionsschutz
Arbeitsunfähigkeitsklausel und Infektionsschutz (z. B. Tätigkeitsverbot) sind ohne Mehrbeitrag enthalten.
Kennen Sie Ihre Versorgungslücke?
Wir prüfen gemeinsam, ab wann und in welcher Höhe der Staat für Sie einsteht – und wie Sie die Lücke sinnvoll schließen.