Diensthaftpflicht

Diensthaftpflicht für Lehrer

Aufsichtspflicht, Klassenfahrten, Experimente: Der Lehreralltag steckt voller Haftungsrisiken. Kommt es zum Schaden, haften Sie unter Umständen persönlich – die Diensthaftpflicht schützt Ihr Vermögen.

20 Mio. €

Deckungssumme

bis 2.000 €

Kassenfehlbetrag

weltweit

ohne Zeitlimit

Diensthaftpflicht für Lehrkräfte: Schutz im Schulalltag

Als Lehrkraft tragen Sie täglich Verantwortung für viele Menschen – im Klassenzimmer, auf dem Pausenhof, bei Ausflügen und im Sportunterricht. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, ein Schüler stürzt, ein Gerät geht zu Bruch, und schon stehen Schadenersatzforderungen im Raum. Die Diensthaftpflicht springt genau dann ein: Sie reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht.

Der Schutz gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt, also auch für Schäden, die erst Jahre später geltend gemacht werden. Für Personen- und Sachschäden steht eine pauschale Deckungssumme von bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung. Mitversichert sind dabei auch Schäden, die durch Schulhunde, Maschinen oder Fahrzeuge im dienstlichen Rahmen entstehen.

  • Bis zu 20 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Weltweiter und zeitlich unbegrenzter Schutz
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche bis vor Gericht
  • Vermögensschadenhaftpflicht von 25.000 bis 500.000 €
  • Kassenfehlbeträge abgedeckt bis 2.000 €

Neben klassischen Personen- und Sachschäden entstehen im Schulalltag auch reine Vermögensschäden, etwa durch einen Fehlbetrag in der verwalteten Klassenkasse. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt solche Fälle mit Summen zwischen 25.000 und 500.000 Euro ab und übernimmt Kassenfehlbeträge bis 2.000 Euro.

Ich zeige Ihnen genau, welche Situationen aus Ihrem Schulalltag abgesichert sind – klar, verständlich und ohne Fachchinesisch.
Ihre Vorteile

Darum sind Sie bei uns
richtig aufgehoben

Berechtigtes wird reguliert

Bei einem berechtigten Schaden übernimmt der Versicherer die Regulierung – Sie zahlen nicht aus eigener Tasche.

Unberechtigtes wird abgewehrt

Unbegründete Ansprüche werden geprüft und zurückgewiesen – notfalls vor Gericht.

Schulhund & Co.

Auch besondere Risiken wie Schulhunde, Maschinen und Fahrzeuge sind mitversichert.

Häufige Fragen

Gut zu wissen zu
Diensthaftpflicht für Lehrer

Die wichtigsten Antworten – und bei allem Weiteren bin ich persönlich für Sie da.

Haften Lehrer wirklich persönlich?

Bei grober Fahrlässigkeit oder bestimmten Konstellationen kann eine persönliche Haftung entstehen. Die Diensthaftpflicht schützt genau davor.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht?

Reine Vermögensschäden aus der Tätigkeit, inklusive Kassenfehlbeträgen bis 2.000 €, mit Summen zwischen 25.000 und 500.000 €.

Gilt der Schutz auch privat?

Die Diensthaftpflicht deckt dienstliche Risiken. Für den privaten Bereich empfiehlt sich zusätzlich eine Privathaftpflicht.

Diensthaftpflicht für Lehrer? Lassen Sie uns sprechen.

In einem kurzen, kostenlosen Gespräch klären wir Ihren konkreten Bedarf – ehrlich und unverbindlich.

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